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Erfahren Sie hier, wie Sie mit dem Reverse-Charge-Verfahren den steuerlichen Aufwand sparen.

Mit dem Reverse-Charge-Verfahren steuerlichen Aufwand sparen

t3n, vom 07.07.2021Vorbei die Zeiten, in denen du deine Dienstleistungen und Produkte ausschließlich lokal anbieten konntest. Wie in der Zusammenarbeit mit internationalen Kund*innen und Partner*innen eine Menge steuerlicher Aufwand gespart werden kann, erfährst du hier.

Es ist 8:19 Uhr. Unsere fiktive Agenturchefin Anna M. sitzt in ihrem Berliner Büro, ein frischer Kaffee steht dampfend auf ihrem Schreibtisch. Zusammen mit ihrem sechsköpfigen Team ist sie mit ihrer Agentur über die Landesgrenzen hinaus bekannt für haptisch wie optisch ansprechende Printprodukte: Plakate, Visitenkarten, Broschüren, Flyer und vieles mehr kreieren und realisieren die Berliner*innen für ihre internationalen Auftraggeber.

Vor ihr ausgebreitet: die finalen Drucke, die für ein Kunst-Festival in Spanien zum Einsatz kommen sollen. Das spezielle Papier, das hierfür zum Einsatz kommt und vom Kunden wegen seiner besonderen Haptik geschätzt wird, wurde extra von einem polnischen Unternehmen angeliefert.

Ohne das Reverse-Charge-Verfahren müsste Anna sich nun mit dem spanischen Finanzamt auseinandersetzen; der polnische Papierlieferant wiederum mit den deutschen Behörden.

Grenzenlos, aber umständlich – oder nicht?

Die unendlichen Möglichkeiten, die unsere globalisierte Welt mit sich bringt, sind heute nicht mehr aus dem Arbeitsalltag wegzudenken. Absatzmärkte sind längst nicht mehr begrenzt. Jeder kann mit jedem arbeiten, handeln und Geschäfte machen. Einziger Wermutstropfen: der dahinterliegende bürokratische Aufwand. Wer mit Partner*innen und Kund*innen aus dem Ausland zusammenarbeitet, muss sich zwangsläufig auch mit dieser spröderen Seite der Medaille auseinandersetzen.

Besonders steuerliche Aspekte bereiten oft und gerne Kopfschmerzen, wenn über Landesgrenzen hinaus kollaboriert wird. Hat das Partnerunternehmen andere steuerliche Gesetzgebungen als man selbst, bedeutet das in der Theorie eine Menge Mehrarbeit für Unternehmen respektive ihre Steuerberater*innen.

Weniger Aufwand dank Reverse-Charge

Um in der Praxis Mehraufwand zu vermeiden, kann das Reverse-Charge-Verfahren eingesetzt werden. Dabei wird im Falle einer Leistungserbringung im Ausland die Umsatzsteuer nicht vom Auftragnehmer geschuldet, sondern von den Kund*innen selbst. Die können dann, sofern berechtigt, diese Umsatzsteuer direkt wieder als Vorsteuer geltend machen.

Dadurch ergibt sich zwar kein wirtschaftlicher, aber ein gehöriger Aufwandsunterschied. Kund*innen und Partner*innen im Ausland müssen sich nicht mit dem deutschen Finanzamt, inländische Unternehmen nicht mit auswärtigen Finanzämtern auseinandersetzen – das spart eine Menge Korrespondenz, Verwaltungsaufwand und somit Zeit und Geld.

Welche Punkte müssen erfüllt werden, damit Unternehmen das Reverse-Charge-Verfahren nutzen können?

  • Die erbrachte Leistung muss in § 13b UStG aufgeführt sein
  • Die Leistungen müssen an eine*n Unternehmer*in oder eine juristische Person ausgeführt werden
  • Das leistende Unternehmen darf seinerseits keine gesonderte Umsatzsteuer ausweisen
  • Das leistende Unternehmen muss in der Rechnung auf die Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hinweisen

Noch weniger Aufwand – dank nexnet

Wer beim Thema Finanzmanagement graue Haare bekommt, sollte sich Gedanken über ein Outsourcing dieses Bereichs machen. Das Berliner Unternehmen nexnet steht seit mehr als 20 Jahren für erfolgreiches Business-Process-Outsourcing – für Subscription-BillingFinanz– oder DebitorenmanagementCRM und vieles mehr. Auch zu den Prozessumstellungen hinsichtlich des Reverse-Charge-Verfahrens beraten die Berliner*innen ganzheitlich und übernehmen im Anwendungsfall auch die nötigen Anpassungen, sodass ihr euch entspannt zurücklehnen könnt.

Steuerfreie sowie nicht steuerbare Umsätze unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren wiederum nicht.

Qualität trotz Quantität

Bei der immer weiter steigenden Anzahl an Abschlüssen, Abrechnungen und Kundendaten ist es wichtig, einen gleichbleibend hochqualitativen Partner an seiner Seite zu wissen. nexnet GmbH erfüllt dank jährlicher interner wie externer Audits hohe Qualitätsstandards und entspricht der DIN ISO 9001:2015 – dem international häufigsten und wichtigsten Standard im Qualitätsmanagement. Informiere dich jetzt über die weitreichenden Leistungen von nexnet und profitiere von den langjährigen Erfahrungen im E-Commerce und der Telekommunikationsbranche.

 Mehr zu unserem Qualitätsanspruch und unserem Sicherheitskonzept.

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Stephanie Timm
Stephanie Timm

Seit rund 3 Jahren Redakteurin und Content Creator bei nexnet GmbH. Geschult in den Themen Billing, Payment und Finanzmanagement recherchiert und verfasst sie Texte, die dem Leser nicht nur die spannende Welt von Billing, Debitorenmanagement, Payment Clearing und Co. näherbringen, sondern sie berichtet auch über Änderungen zu den Regularien in diesen Bereichen.