für meinen elektronischen Zahlungsverkehr?
Ab dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Was bedeutet das für mein Unternehmen? Als Spezialist im Umgang mit Fremdwährungen und internationalen Steuersätzen ist nexnet auch auf den Brexit bestens vorbereitet.
Nach dem Referendum zum EU-Austritt im Juni 2016 herrscht Unsicherheit. Unsicherheit darüber, welche Folgen ein ungeregelter Brexit für die Wirtschaft im Allgemeinen und den Online-Handel im Besonderen bedeutet. Seit dem 31. Januar 2020 ist Großbritannien nicht mehr offizielles Mitglied der EU. Bis Ende 2020 gilt die Übergangsphase, in der die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU neu ausgehandelt werden sollen. Aktuell gibt es noch keine Einigung. Fest steht, dass ab dem 1. Januar 2021 Großbritannien nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion ist. Aber was bedeutet das für mich?
Das Vereinigte Königreich ist Europas größter Markt für den Online-Handel: 93 % aller Briten shoppen online. Und nach China gilt Großbritannien als das zweitbeliebteste Ziel für europäische Online-Händler. Ab Januar wird Großbritannien dann mit EU-Zöllen und anderen Beschränkungen und Vorschriften konfrontiert. Es wird erwartet, dass der Online-Handel zwischen Großbritannien und der EU um ca. 70 % zurückgeht. Grund hierfür ist eine Kostensteigerung um ca. 15 %. Diese ergibt sich dadurch, dass Sendungen in und aus dem Vereinigten Königreich zollpflichtig werden und für die Ein- und Ausfuhr eine Zollanmeldung erforderlich ist.
Alle Zahlungsdienstleister haben sich in den letzten 4 Jahren auf den Brexit vorbereiten können. Viele haben eine Zweigstelle innerhalb der EU eröffnet, um so den reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen. Als Spezialist im Umgang mit Fremdwährungen und internationalen Steuersätzen ist nexnet auch auf den Brexit bestens vorbereitet. Für die Kunden von nexnet heißt es daher auch ab Januar 2021: zurücklehnen und Tee trinken.
Quelle: sendcloud.de